Maßnahmen im Teil-Lockdown ab 2. November
Entsprechend den von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Teil-
Lockdown ab 2. November gelten folgende Einschränkungen für die Sportvereine:
*Freizeit- und Amateursportbetriebe sollen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Profisport muss wieder ohne Zuschauer auskommen.*
Diese oben genannten Maßnahmen gelten aktuell *bis Ende November.* Daher muss auch der TSV sein Sportangebot in diesem Zeitraum einstellen.
Eine Übersicht aller Maßnahmen sind auf der Homepage des Sportkreis Main-Taunus nachzulesen.
Der Vorstand